I'M AN ORIGINAL CATCHPHRASE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Leistungsermittlung basiert auf der gemeinsamen Besichtigung der Arbeitsstelle, Ihren Angaben und hieraus ersichtlichen Vorarbeiten und Arbeitsleistungen.
Als Vertragsgrundlage gilt die VOB (Verbindungsordnung für Bauleistungen), Teil A-C, zur Zeit gültige Fassung.Sind Leistungen erforderlich, die im Stundenlohn in Anrechnung kommen, so werden diese nach dem tatsächlichen Verbrauch inkl. Rüst- und Fahrzeiten berechnet.
Aktueller Stundenverrechnungssatz für die Mittellohnstunde: 52,00 €.
Sollten spätere Umbauarbeiten gewünscht werden, die wir nicht zu vertreten haben oder bei Nutzung erforderlich werden, so werden diese im Regiestundennachweis ausgeführt und abgerechnet.
Gerüstkontrollen, Gerüstsperrungen sowie Gerüstwiederherstellungs- und Wartungsarbeiten werden auf Regiestundennachweis ausgeführt und sind über die Bauleitung unseres Auftraggebers zu übernehmen. Die Wiederherstellung von bauseits veränderten bzw. demontieren Gerüsten muss aus Gründen von Gefahr in Verzug
immer umgehend erfolgen, Deshalb betrachten wir diese Leistung als beauftragt, sobald uns diese angezeigt oder uns bekannt sind. Gerüständerungen bzw. Gerüsterweiterungen für Folgehandwerker werden nach Zeitaufwand berechnet.
Nachträgliche Änderungen am Gerüst bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Darunter fällt auch das Anbringen von Planen, Netzen oder großen Werbetransparenten (erhöhte Windangriffsfläche), da die Sicherheitsbestimmungen in diesen Fällen zusätzliche Verankerungen erforderlich machen.
Bei der Kalkulation gingen wir von einer problemlosen Verankerung der Gerüste an der Fassade aus. Es sind keine rückwärtigen Abstützungen einkalkuliert.
Das Gerüst ist nicht als Rettungs- und Verkehrsweg vorgesehen, Soll das Gerüst als Rettungs- und Verkehrsweg dienen, muss ein Treppenturm mit einer Mindestlaufbreite von 1,0 m gestellt werden.
Mehraufwand für eventuellen Teil auf- und -abbau wird gesondert verrechnet.
Baugruben und andere Vertiefungen sind zu egalisieren bzw. aufzufüllen und zu verdichten oder in den entsprechenden Breiten für die Gerüststellung vorzubereiten.
Störender Bewuchs (Bäume, Sträucher, Hecken) ist vor Beginn der Gerüstbauarbeiten zu entfernen oder wird von uns auf Nachweis zurückgeschnitten und ggf. entsorgt.
Auf Grund der erhöhten Diebstahlgefahr bei Gerüsten ist die Sicherung/ Überwachung des Gerüstmaterials (aufgebaut und /oder lagernd) durch den Auftraggeber zu gewährleisten.
In den Gerüstpreisen sind keine Kosten für eine eventuell erforderliche statische Berechnung enthalten. Die Kosten für eine Statik und die dann zusätzlich erforderlichen Umbauarbeiten werden im Bedarfsfall nach Zeit und Aufwand verrechnet.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass notwendige Vorunternehmerleistungen rechtzeitig und mangelfrei bauseits ausgeführt werden. Für evtl. Mehrleistungen und Ausfallzeiten auf Grund nicht erbrachter Vorleistungen berechnen wir die oben angegebenen Stundensätze.
Für uns kostenlose Lieferung bzw. Bereitstellung an der Arbeitsstelle von: Bauseitige Leistungen: Strom 230 V/ 400 V
Die Standzeit der Gerüste endet nach der telefonischen oder schriftlichen Abmeldung. Abgemeldete Gerüste sind zu säubern und von Fremdmaterial frei zu räumen, Fremdfirmentafeln und Fremdwerbung sind zu entfernen. Wartezeiten und Reinigungsarbeiten werden verrechnet.
Bei Gerüststellungen auf und über Dachflächen übernehmen wir für Schäden sowie deren Folgeschäden keine Haftung. Die Tragfähigkeit der Dachhaut ist vom Auftraggeber zu erbringen. Eine Gewährleistung für die Beschädigung an der Dachhaut wird von uns nicht übernommen. Wir weisen auf unsere Nutzungshinweise bzw. Verwendungsbeschränkungen hin. Diese gelten nach Auftragserteilung als anerkannt.
Einbehalte für Gewährleistungsansprüche und Bauwesenversicherungen werden von uns nicht akzeptiert. Ein Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung ist gem. VOB/B § 17 nicht gegeben. Diese sind bei Baubehelfsarbeiten unüblich und nicht zutreffend. Die Gewährleistungen für unsere Gerüstbauarbeiten endet mit der Demontage, da nach dem Abbau der Gerüste an unserer Leistung keine Mängel auftreten können. Die Gerüstbauleistungen sind keine Bauleistung im Sinne des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Umsatzsteuergesetz, mit der Folge das § 13 b UStG nicht anzuwenden ist und Rechnungen über reine Gerüstbauleistung mit Umsatzsteuerausweis zu erstellen sind.
Rechnungsstellung: 80% nach Beendigung der Montage, 20% nach Beendigung der Demontage. Alle Einheitspreise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Wir sind im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung. In den Einheitspreisen sind sämtliche Kosten für die Regelausführung enthalten.
Das Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen für Gerüstaufbau auf öffentlichem Grund (Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung) und die hierfür anfallenden Gebühren sind im Preis nicht enthalten. Für den erforderlichen Park-, Lager- und Arbeitsplatz ist bauseits zu sorgen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Gerüst eine höhere Einbruchsgefahr darstellt. Der Besitzer bzw. Mieter muss die Gefahrenerhöhung seiner Versicherung mitteilen. Von unserer Seite wird für die Gefahrenerhöhung keine Haftung übernommen.
Bei Auftragserteilung gelten alle genannten Punkte als anerkannt und somit bindend.
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Pfannes GmbH, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.